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   VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652   

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VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652 (https://dejure.org/2016,21707)
VG München, Entscheidung vom 04.05.2016 - M 6 K 16.652 (https://dejure.org/2016,21707)
VG München, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - M 6 K 16.652 (https://dejure.org/2016,21707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Verzicht auf Beantragung staatlicher Sozialleistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 26.02.2015 - M 6a K 14.877

    Kläger war zuletzt bis ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Diese Klage wurde - mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung - mit Urteil vom 26. Februar 2015 abgewiesen (M 6a K 14.877).

    Zur Begründung verwies er auf den Widerspruchsbescheid vom 7. Januar 2016 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Februar 2015 (M 6a K 14.877) sowie auf ein anliegendes Informationsblatt (zur Thematik einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei geringem Einkommen).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 6a K 14.877 sowie die Akte des Beklagten ergänzend verwiesen.

    Das hat nach der zunächst für Bayern grundlegenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) sowie unzähligen Urteilen von Verwaltungsgerichten (z. B. VG München, U.v. 26.2.2015 - M 6a K 14.877) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (st. Rspr. seit U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707) nunmehr mit mehreren Urteilen vom 18. März 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG 6 C 6.15 u. a.; vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2016).

    Jedenfalls stellt es sich - wie schon im Urteil vom 26. Februar 2015 im Verfahren M 6a K 14.877 ausgeführt (Seite 14/15) - bei genauer Betrachtung zumindest als in sich inkonsequent dar, auf beanspruchbare Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 RBStV zu verzichten, dennoch aber die Sozialleistung der Rundfunkbeitragsbefreiung - auf Kosten der übrigen Beitragszahler - in Anspruch nehmen zu wollen.

  • VG Hamburg, 07.03.2013 - 3 K 2817/12

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Nachweis einer

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Er sehe seine Bedürftigkeit als hinreichend und konkret nachgewiesen an, vergleichbar einem vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall (U.v. 7.3.2013 - 3 K 2817/12).

    3.2 Im dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (U.v. 7.3.2013 - 3 K 2817/12) ist aus dem Tatbestand und den Gründen ersichtlich, dass es nach einer zunächst nur überschlägigen Bescheinigung (Seite 3 des Urteils; "... nach den vorgelegten Unterlagen ...") zwar zu einer konkreten, umfassenden Bedarfsberechnung gekommen ist (Seite 6 des Urteils; "... wurde auf eine formelle Leistungsbescheidung verzichtet und Ihnen stattdessen die nachfolgende Berechnungsübersicht Ihrer Bedarfe erstellt."), auf die das Verwaltungsgericht dann maßgeblich abstellt (Seite 9 des Urteils).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Das hat nach der zunächst für Bayern grundlegenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) sowie unzähligen Urteilen von Verwaltungsgerichten (z. B. VG München, U.v. 26.2.2015 - M 6a K 14.877) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (st. Rspr. seit U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707) nunmehr mit mehreren Urteilen vom 18. März 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG 6 C 6.15 u. a.; vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2016).
  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Das hat nach der zunächst für Bayern grundlegenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) sowie unzähligen Urteilen von Verwaltungsgerichten (z. B. VG München, U.v. 26.2.2015 - M 6a K 14.877) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (st. Rspr. seit U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707) nunmehr mit mehreren Urteilen vom 18. März 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG 6 C 6.15 u. a.; vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2016).
  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Mit dieser Regelung eines gesetzlich normierten besonderen Härtefalls wurde für das Rundfunkbeitragsrecht den Vorgaben der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung des Existenzminimums im Hinblick auf Rundfunkgebühren Rechnung getragen (B.v. 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10).
  • VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Das hat nach der zunächst für Bayern grundlegenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12) sowie unzähligen Urteilen von Verwaltungsgerichten (z. B. VG München, U.v. 26.2.2015 - M 6a K 14.877) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (st. Rspr. seit U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707) nunmehr mit mehreren Urteilen vom 18. März 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG 6 C 6.15 u. a.; vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2016).
  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 7 ZB 13.1817

    Zur Rundfunkbeitragspflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Dezember 2013 (7 ZB 13.1817) sieht möglicherweise auch eine "Bestätigung" an Stelle eines Bescheids für ausreichend an, ohne allerdings die Anforderungen an diese und das zugrunde liegende Verfahren näher zu konkretisieren.
  • VG Arnsberg, 09.08.2021 - 5 K 2910/20
    vgl. VG München, Urteil vom 4. Mai 2016 - M 6 K 16.652 - (juris).

    vgl. VG München, Urteil vom 4. Mai 2016 - M 6 K 16.652 - a.a.O.

  • VG Schwerin, 30.11.2016 - 6 A 1100/14

    Zur Rundfunkbeitragsbefreiung führender Härtefall bei einem eine Arbeitsaufnahme

    Bei einem Unterschreiten der Bedarfsgrenze kommt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008 - 6 B 1/08 -, juris Rn. 5; VG München, Urteil vom 04.05.2016 - M 6 K 16.652 -, juris Rn. 18) in den Fällen des freiwilligen Verzichts auf eine Sozialleistung keine Beitragsbefreiung aus Härtefallgründen in Betracht.
  • VG München, 19.08.2019 - M 26 K 18.4128

    Keine Befreiung eines Ehepartner von der Rundfunkbeitragspflicht bei

    Anderenfalls würde Rechtsunsicherheit entstehen und die Rundfunkanstalten wären zu einer Überprüfung gezwungen, die sie mangels hinreichender Informationsgrundlage nicht zu leisten im Stande sind und die von den Gesetzgebern des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erkennbar nicht gewollt ist (vgl. auch VG München, U.v. 4.5.2016 - M 6 K 16.652 - juris).
  • VG München, 17.08.2017 - M 6 K 16.2321

    Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur mit Bescheinigung der Sozialbehörde

    Die Klägerin kann also keine rechtliche Gleichstellung mit denjenigen verlangen, die bereit sind, sich den rechtlichen Anforderungen eines Antragsverfahrens zur Bewilligung von Sozialleistungen zu unterwerfen und dies auch tun (vgl. zu all dem: VG München, Gerichtsbescheid v. 27.5.2016 - M 6 K 15.5329 - juris; U.v. 4.5.2016 - M 6 K 16.652 - juris; U.v. 6.2.2015 - M 6a K 14.877 - juris).
  • VG München, 27.05.2016 - M 6 K 15.5329

    Keine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bei Verzicht eines

    Zur Frage der Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Verzicht auf Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 RBStV hat die Kammer 6 des Bayerischen Verwaltungsgerichts München jüngst in einem Urteil vom 4. Mai 2016 (M 6 K 16.652) folgende Ausführungen gemacht, denen der hier entscheidende Einzelrichter dieser Kammer folgt:.
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